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Umsatzsteuer-Rückerstattung für Trinkwasserhausanschlüsse
03.09.2009
Umsatzsteuer-Rückerstattung für Trinkwasserhausanschlüsse im Zuständigkeitsbereich der Stadt Lütjenburg - 2000 bis 2009 -



Aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) besteht für private Kunden, die seit August 2000 einen Trinkwasserhausanschluss von den Stadtwerken der Stadt Lütjenburg erhalten haben, die Möglichkeit, einen Teil des gezahlten Umsatzsteuerbetrages zurück zu erhalten.
Entsprechende Rechnungen können durch die Wasserversorgungsunternehmen auf freiwilliger Basis rückwirkend korrigiert werden, sofern die notwendigen Angaben für die Rechnungsberichtigungen vorliegen.
Die Voraussetzungen im Einzelnen sind:
• Eine Erstattung der Umsatzsteuerdifferenz kann jeder geltend machen, dem eine Leistung im Zusammenhang mit einem Trinkwasserhausanschluss von den Stadtwerken der Stadt Lütjenburg berechnet wurde.
(Dazu gehören Neuanschlüsse, Veränderungen, Reparaturen und Auswechselungen. Auch die Heranziehung mit Bescheid über einen Anschlussbeitrag für den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgungsanlage gehört dazu.)
• Es handelt sich um einen Privatanschluss für Endkunden und nicht um einen Wasserhausanschluss für den unternehmerischen Bereich mit Anspruch auf Erstattung nach § 15 Umsatzsteuergesetz.
• Der Betrag wurde direkt an die Stadtwerke der Stadt Lütjenburg gezahlt.
• Ausnahme: Nicht erstattungsfähig sind die Umsatzsteuer für Wasserhausanschlussrechnungen und Beiträge, die durch einen Bauträger erstellt und abgerechnet wurden.
Der Rechnungs- oder Bescheidempfänger beantragt die Umsatzsteuererstattung bei den Stadtwerken der Stadt Lütjenburg. Eine Kopie der Rechnung bzw. des Bescheides sollte dem Antrag entsprechend beigefügt werden. Dabei kann das vorbereitete Antragsformular genutzt werden und unterschrieben per Post, per Fax oder persönlich den Stadtwerken der Stadt Lütjenburg zugeleitet werden.
Ein entsprechendes Antragsformular mit den für die Bearbeitung notwendigen Positionen steht auf der Internetseite der Stadt Lütjenburg www.stadt-luetjenburg.de in der Rubrik „Stadtwerke – Umsatzsteuer-Rückerstattung“ zur Verfügung.
Anschließend wird, in Abstimmung mit dem Finanzamt, die zuviel gezahlte Umsatzsteuer erstattet.

Die Anträge werden nach Eingang entsprechend geprüft. Dieses kann etwas Zeit beanspruchen.
Die Stadtwerke bitten deshalb um etwas Geduld. Es wird gebeten, während dieser Zeit von Nachfragen abzusehen. Sobald die Prüfung des Antrages erfolgt ist, wird mit dem Antragsteller automatisch wieder Kontakt aufgenommen.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke selbstverständlich gerne zur Verfügung (Tel. 04381/402058).

Stadt Lütjenburg
Der Bürgermeister
-Stadtwerke-



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Kiel / Flensburg / Lütjenburg – 4. April 2011. Möglich gemacht hat dieses Treffen das Engagement der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V. und der Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein, ... [mehr]

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02. April 2011, um 14.00 Uhr.

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