Umsatzsteuer-Rückerstattung für Trinkwasserhausanschlüsse
03.09.2009
Umsatzsteuer-Rückerstattung für Trinkwasserhausanschlüsse im Zuständigkeitsbereich der Stadt Lütjenburg - 2000 bis 2009 -
Aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) besteht für private Kunden, die seit August 2000 einen Trinkwasserhausanschluss von den Stadtwerken der Stadt Lütjenburg erhalten haben, die Möglichkeit, einen Teil des gezahlten Umsatzsteuerbetrages zurück zu erhalten.
Entsprechende Rechnungen können durch die Wasserversorgungsunternehmen auf freiwilliger Basis rückwirkend korrigiert werden, sofern die notwendigen Angaben für die Rechnungsberichtigungen vorliegen.
Die Voraussetzungen im Einzelnen sind:
• Eine Erstattung der Umsatzsteuerdifferenz kann jeder geltend machen, dem eine Leistung im Zusammenhang mit einem Trinkwasserhausanschluss von den Stadtwerken der Stadt Lütjenburg berechnet wurde.
(Dazu gehören Neuanschlüsse, Veränderungen, Reparaturen und Auswechselungen. Auch die Heranziehung mit Bescheid über einen Anschlussbeitrag für den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgungsanlage gehört dazu.)
• Es handelt sich um einen Privatanschluss für Endkunden und nicht um einen Wasserhausanschluss für den unternehmerischen Bereich mit Anspruch auf Erstattung nach § 15 Umsatzsteuergesetz.
• Der Betrag wurde direkt an die Stadtwerke der Stadt Lütjenburg gezahlt.
• Ausnahme: Nicht erstattungsfähig sind die Umsatzsteuer für Wasserhausanschlussrechnungen und Beiträge, die durch einen Bauträger erstellt und abgerechnet wurden.
Der Rechnungs- oder Bescheidempfänger beantragt die Umsatzsteuererstattung bei den Stadtwerken der Stadt Lütjenburg. Eine Kopie der Rechnung bzw. des Bescheides sollte dem Antrag entsprechend beigefügt werden. Dabei kann das vorbereitete Antragsformular genutzt werden und unterschrieben per Post, per Fax oder persönlich den Stadtwerken der Stadt Lütjenburg zugeleitet werden.
Ein entsprechendes Antragsformular mit den für die Bearbeitung notwendigen Positionen steht auf der Internetseite der Stadt Lütjenburg www.stadt-luetjenburg.de in der Rubrik „Stadtwerke – Umsatzsteuer-Rückerstattung“ zur Verfügung.
Anschließend wird, in Abstimmung mit dem Finanzamt, die zuviel gezahlte Umsatzsteuer erstattet.
Die Anträge werden nach Eingang entsprechend geprüft. Dieses kann etwas Zeit beanspruchen.
Die Stadtwerke bitten deshalb um etwas Geduld. Es wird gebeten, während dieser Zeit von Nachfragen abzusehen. Sobald die Prüfung des Antrages erfolgt ist, wird mit dem Antragsteller automatisch wieder Kontakt aufgenommen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke selbstverständlich gerne zur Verfügung (Tel. 04381/402058).
Stadt Lütjenburg
Der Bürgermeister
-Stadtwerke-
Aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) besteht für private Kunden, die seit August 2000 einen Trinkwasserhausanschluss von den Stadtwerken der Stadt Lütjenburg erhalten haben, die Möglichkeit, einen Teil des gezahlten Umsatzsteuerbetrages zurück zu erhalten.
Entsprechende Rechnungen können durch die Wasserversorgungsunternehmen auf freiwilliger Basis rückwirkend korrigiert werden, sofern die notwendigen Angaben für die Rechnungsberichtigungen vorliegen.
Die Voraussetzungen im Einzelnen sind:
• Eine Erstattung der Umsatzsteuerdifferenz kann jeder geltend machen, dem eine Leistung im Zusammenhang mit einem Trinkwasserhausanschluss von den Stadtwerken der Stadt Lütjenburg berechnet wurde.
(Dazu gehören Neuanschlüsse, Veränderungen, Reparaturen und Auswechselungen. Auch die Heranziehung mit Bescheid über einen Anschlussbeitrag für den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgungsanlage gehört dazu.)
• Es handelt sich um einen Privatanschluss für Endkunden und nicht um einen Wasserhausanschluss für den unternehmerischen Bereich mit Anspruch auf Erstattung nach § 15 Umsatzsteuergesetz.
• Der Betrag wurde direkt an die Stadtwerke der Stadt Lütjenburg gezahlt.
• Ausnahme: Nicht erstattungsfähig sind die Umsatzsteuer für Wasserhausanschlussrechnungen und Beiträge, die durch einen Bauträger erstellt und abgerechnet wurden.
Der Rechnungs- oder Bescheidempfänger beantragt die Umsatzsteuererstattung bei den Stadtwerken der Stadt Lütjenburg. Eine Kopie der Rechnung bzw. des Bescheides sollte dem Antrag entsprechend beigefügt werden. Dabei kann das vorbereitete Antragsformular genutzt werden und unterschrieben per Post, per Fax oder persönlich den Stadtwerken der Stadt Lütjenburg zugeleitet werden.
Ein entsprechendes Antragsformular mit den für die Bearbeitung notwendigen Positionen steht auf der Internetseite der Stadt Lütjenburg www.stadt-luetjenburg.de in der Rubrik „Stadtwerke – Umsatzsteuer-Rückerstattung“ zur Verfügung.
Anschließend wird, in Abstimmung mit dem Finanzamt, die zuviel gezahlte Umsatzsteuer erstattet.
Die Anträge werden nach Eingang entsprechend geprüft. Dieses kann etwas Zeit beanspruchen.
Die Stadtwerke bitten deshalb um etwas Geduld. Es wird gebeten, während dieser Zeit von Nachfragen abzusehen. Sobald die Prüfung des Antrages erfolgt ist, wird mit dem Antragsteller automatisch wieder Kontakt aufgenommen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke selbstverständlich gerne zur Verfügung (Tel. 04381/402058).
Stadt Lütjenburg
Der Bürgermeister
-Stadtwerke-
Bundeswehrreform / Garnisonsstadt mit Herz - Standort Lütjenburg
07.06.2011
Nachdem nunmehr die neuen verteidigungspolitischen Richtlinien und die Eckpunkte zur Strukturreform der Bundeswehr bekannt gegeben wurden, möchte ich Ihnen die Garnisonsstadt Lütjenburg in Erinnerung rufen.
Dazu habe ich Ihnen auf einem Flyer (s. Die Stadt - Lütjenburg-Garnisonsstadt mit Herz) zusammengestellt, welche guten Gründe für unseren Bundeswehrstandort Lütjenburg sprechen. Die Broschüre „Lütjenburg – Garnisonsstadt mit Herz“, ... [mehr]
Dazu habe ich Ihnen auf einem Flyer (s. Die Stadt - Lütjenburg-Garnisonsstadt mit Herz) zusammengestellt, welche guten Gründe für unseren Bundeswehrstandort Lütjenburg sprechen. Die Broschüre „Lütjenburg – Garnisonsstadt mit Herz“, ... [mehr]
Lütjenburger Kinderferienpass 2011
26.05.2011
Vom 6. Juni bis 24. Juni 2011 wird in der Amtsverwaltung Lütjenburg der diesjährige Kinderferienpass verkauft.
Die Anmeldungen liegen ab dem 2. Juni 2011 im Rathaus, im Amt Lütjenburg sowie in der Tourist¬information Lütjenburg aus.
Unter der Mitwirkung diverser Vereine, Verbände und Einrichtungen wurde auch in diesem Jahr wieder ein attraktives Urlaubsangebot für alle Kinder und Jugend¬lichen zwischen 6 und 13 Jahren zusammengestellt. ... [mehr]
Die Anmeldungen liegen ab dem 2. Juni 2011 im Rathaus, im Amt Lütjenburg sowie in der Tourist¬information Lütjenburg aus.
Unter der Mitwirkung diverser Vereine, Verbände und Einrichtungen wurde auch in diesem Jahr wieder ein attraktives Urlaubsangebot für alle Kinder und Jugend¬lichen zwischen 6 und 13 Jahren zusammengestellt. ... [mehr]
Kinderferienpass 2011
02.05.2011
Auch in diesem Jahr soll in den Sommerferien (4. Juli - 13. August 2011) wieder ein „Kinderferienpass“ für alle daheim gebliebenen Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 13 Jahren von der Stadt Lütjenburg angeboten werden. Es haben sich bereits zahlreiche Vereine und Verbände bereit erklärt, sich mit einem Angebot an diesem zu beteiligen und so einen Beitrag zu einem at-traktiven und vielseitigen Programm zu leisten. Am 4. Juli 2011 ist die Eröffnungsveranstaltung ... [mehr]
Osterpaketaktion "Gelbes Netzwerk"
21.04.2011
Aus unserer Garnison befinden sich über Ostern etwa sechzig Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Ostern – das ist höchste Fest unserer christlichen abendländischen Kirche – das Fest der Erlösung.
Ein guter Zeitpunkt um an unsere Soldaten im Auslandseinsatz zu erinnern. Sie leisten dort ihren Dienst auf Grund einer parlamentarischen Entscheidung, die auch in unserem Namen getroffen worden ist.
Die Stadt Lütjenburg beteiligt sich in diesem Jahr an ... [mehr]
Ein guter Zeitpunkt um an unsere Soldaten im Auslandseinsatz zu erinnern. Sie leisten dort ihren Dienst auf Grund einer parlamentarischen Entscheidung, die auch in unserem Namen getroffen worden ist.
Die Stadt Lütjenburg beteiligt sich in diesem Jahr an ... [mehr]
Teilweise Straßenvollsperrungen in Lütjenburg vom 02.05.- 13.05.2011
18.04.2011
Aufgrund von Asphaltierungsarbeiten vom 02. Mai bis 13. Mai müssen folgende Straßen in der Stadt Lütjenburg kurzfristig tageweise voll gesperrt werden:
- Posthofstraße, von der Einmündung Schönberger Straße bis Familia
- Wentorfer Weg, von der Einmündung Schönberger Str. bis Hindenburgstraße
- Schlesienweg, von der Einmündung Wentorfer Weg bis Hindenburgstraße
- Pommernweg ab Einmündung Wentorfer ... [mehr]
- Posthofstraße, von der Einmündung Schönberger Straße bis Familia
- Wentorfer Weg, von der Einmündung Schönberger Str. bis Hindenburgstraße
- Schlesienweg, von der Einmündung Wentorfer Weg bis Hindenburgstraße
- Pommernweg ab Einmündung Wentorfer ... [mehr]